Die Kanzlei

Die Anwaltskanzlei Horák liegt an zentraler Lage im zürcherischen Seefeld und ist auf handels- und wirtschaftsrechtliche Fragestellungen spezialisiert. Sie bietet Beratung und nötigenfalls Durchsetzung von Ansprüchen vor den schweizerischen Zivilgerichten.

Die Zufriedenheit der Klienten und die Qualität der juristischen Arbeit sind für die Anwaltskanzlei Horák zentral. Gleichzeitig sollen sich die Klienten mit ihren Anliegen auch in persönlicher Hinsicht verstanden fühlen. Gerade deshalb sind viele Klienten dauerhaft mit uns verbunden.  

Die Beratung und die erfolgreiche Durchsetzung berechtigter Ansprüche vor Gericht setzen beide eine umfassende Analyse der Ausgangslage voraus. Im Zivilprozess ist es darüber hinaus unabdingbar, das Anliegen in Einklang mit den Prozessregeln vollständig und verständlich zu präsentieren.

Zur Bestimmung der zielführenden Prozessstrategie müssen selbstverständlich auch die mittel- und langfristigen persönlichen und unternehmerischen Ziele berücksichtigt werden. Oftmals können auch wirtschaftlich sinnvolle Vergleiche abgeschlossen werden. 

Rechtsanwalt lic. iur. David Horák setzt dank seiner profunden Kenntnisse und seiner langjährigen Erfahrung als Prozessanwalt Ihre Ansprüche vor Gericht erfolgreich durch: Er berät bei Schadenersatzansprüchen aus fehlerhafter Anlageberatung und Vermögensverwaltung, bei Kaufpreisforderungen aus internationalen Warengeschäften, bei Ansprüchen aus Bauprojekten, Agentur- und Maklertätigkeiten, bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen und in vielen weiteren Belangen.

Die Wahrung der wirtschaftlichen Gesamtinteressen des Klienten und die persönliche Betreuung haben bei ihm und seinen Mitarbeitern Priorität. 

 

Der Anwalt

Rechtsanwalt lic. iur. David Horák war nach Abschluss seiner Studien an der Universität Zürich im Jahre 1997 am Bezirksgericht Uster tätig, wo er auch als Vorsitzender der Schlichtungsstelle in Miet- und Pachtsachen amtete. Anschliessend arbeitete er am Handelsgericht des Kantons Zürich sowie am zürcherischen Obergericht.

Im Jahre 2000 erlangte er das zürcherische Anwaltspatent und war in der Folge Mitarbeiter einer renommierten, wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Anwaltskanzlei. 2006 wurde er als selbständiger Rechtsanwalt Partner bei Korach Simonius Hayer in Zürich.

Im Jahre 2011 gründete er im zürcherischen Seefeld eine unter seinem Namen firmierende Anwaltskanzlei.

Rechtsanwalt David Horák fokussiert seit Beginn seiner Anwaltstätigkeit auf die zielführende Vertretung in Verfahren vor staatlichen Zivilgerichten. Seine frühere gerichtliche Tätigkeit und seine Prozesserfahrung ermöglichen es ihm, selbst in komplexen Zivilstreitigkeiten die Klienteninteressen effizient und zielorientiert durchzusetzen.

Neben seiner Prozessführungstätigkeit berät er nationale und internationale Unternehmen im Bereich des Arbeits- und Mietrechts und unterstützt bei der Redaktion von Vertragswerken für Wirtschaft und Industrie.

Rechtsanwalt David Horák vertritt Klienten in der ganzen Schweiz. Bei Beratungen mit internationalem Bezug greift er auf ein bewährtes Netz von Korrespondenzanwälten zurück.

Er berät in Deutsch und in Englisch und spricht Französisch sowie Tschechisch.

Die Konsulentin

Frau Dr. iur. Franziska Grob erlangte an der Universität Zürich im Jahr 1991 das Lizentiat mit dem Prädikat summa cum laude und nach einer ersten Praxiserfahrung am dortigen Institut für Völker- und Europarecht im Jahr 1994 das Doktorat der Rechtswissenschaft, ausgezeichnet ebenfalls mit dem Prädikat summa cum laude sowie dem Prof. Walther Hug-Preis. Ferner erwarb sie im Jahr 1999 einen LL.M. an der University of San Diego (USD), San Diego, USA. Im Jahre 2004 erlangte sie schliesslich das zürcherische Rechtsanwaltspatent.

Sie war ab 1995 insgesamt über zwei Jahrzehnte in der Justiz des Kantons Zürich tätig: Zunächst arbeitete sie als Gerichtsschreiberin am Bezirksgericht Zürich (Audienzrichteramt) und am Obergericht des Kantons Zürich (Handelsgericht). Nach Einsätzen als vollamtliche Ersatzrichterin an den Bezirksgerichten von Hinwil und Zürich (Zivil- und Strafrecht) erfolgte 2003 die Wahl zur Leitenden Gerichtsschreiberin des Handelsgerichts des Kantons Zürich sowie 2004 jene zur Ersatzoberrichterin mit Schwerpunkt Handelsgerichtsbarkeit. Nach ihrer Wahl zum Mitglied des Obergerichts des Kantons Zürich amtete sie in den Jahren 2010 bis 2017 als Oberrichterin am Handelsgericht des Kantons Zürich.

Im Jahr 2018 erfolgte der Eintritt als Rechtskonsulentin in die Anwaltskanzlei Horák. Sie ist im Anwaltsregister des Kantons Zürich eingetragen.

Dr. Franziska Grob bringt ihre langjährige und profunde Erfahrung in der Justiz, insbesondere in Handelssachen, in die Beratung und Betreuung der Klienten ein. Sowohl die Ausgestaltung von Verträgen als auch die Vorbereitung auf die Prozessführung erfolgen vor diesem Hintergrund umsichtig, effizient und zielführend.

Dr. Franziska Grob ist Vertrauensschiedsrichterin des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins SIA nach der Ordnung SIA 150 und amtet  als Schiedsrichterin nach  nationalen und internationalen Schiedsordnungen.  

Sie berät in Deutsch und Englisch und spricht ausserdem Französisch und Italienisch.

DAs Recht

Im Rahmen seiner Beratungs- und Prozessführungstätigkeit befasst sich Rechtsanwalt lic. iur. David Horák mit sämtlichen handels- und wirtschaftsrechtlichen Belangen.

Rechtsanwalt David Horák verfügt über besondere Erfahrung bei Problemstellungen betreffend Anlageberatung und Vermögensverwaltung. Er hat wiederholt erfolgreich Zivilprozesse für geschädigte Anleger geführt und unberechtigte Klagen gegen Vermögensverwalter abgewehrt.

Beispielhaft führte er für eine Anlegerin eine erfolgreiche Klage gegen einen etablierten Vermögensverwalter und einen zürcherischen Rechtsanwalt wegen fehlerhafter Beratung und ungeeigneter Anlagestrategie und konnte eine substantielle Schadenersatzsumme erhältlich machen (BGer 4A_364/2013 und OGer ZH LB110052). Umgekehrt ist es ihm dank vorausschauender Prozesstaktik gelungen, eine erfolgsversprechende Schadenersatzklage von über CHF 3 Mio. gegen eine Vermögensverwaltungsgesellschaft abzuwehren (BGer 4A_210/2009).

Bei Spezialfragen arbeitet er mit bewährten Experten aus dem Steuerbereich oder Finanzwesen zusammen.

Rechtsanwalt David Horák ist Betreiber der kostenlosen Informationsplattform Rechtsfragen zur Vermögensverwaltung.

Das Praktikum

Für sein auf Prozessführung spezialisiertes Anwaltsbüro sucht Rechtsanwalt lic. iur. David Horák zur Verstärkung des Teams laufend  Praktikanten / Substituten (m oder w).

Sie haben das Studium der Rechtswissenschaften als Master of Law mit überzeugenden Noten abgeschlossen oder stehen kurz vor dem erfolgreichen Bachelor- oder Masterabschluss. Sie wissen sich in Deutsch stilsicher auszudrücken und bringen idealerweise gute Englischkenntnisse mit. Sie sind überdies in der Lage, weitgehend selbständig juristische Fragestellungen zu bearbeiten und die Kanzlei bei der Mandatsführung zielführend zu unterstützen. Daneben wird die zuverlässige Besorgung der anfallenden administrativen Tätigkeiten erwartet.

Im Gegenzug bietet die Kanzlei einen fundierten und unmittelbaren Einblick in die Tätigkeit eines Prozessanwalts. Bei entsprechender Befähigung besteht die Möglichkeit, Rechtsfälle selbständig zu bearbeiten und an Gerichtsverhandlungen teilzunehmen. Die langjährigen Erfahrungen haben gezeigt, dass unsere Substituten von dieser engen fachlichen Zusammenarbeit sowohl für den Abschluss des Studiums als auch für die Anwaltsprüfung ausserordentlich profitieren. 

Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte zu Handen von Rechtsanwalt Horák an die Kanzleiadresse.

Der Kontakt

Anwaltskanzlei Horák
Feldeggstrasse 12
CH-8008 Zürich

Briefadresse:
Anwaltskanzlei Horák
Postfach 3027
CH-8034 Zürich

Telefon: +41 44 386 42 00
Telefax: +41 44 386 42 09

kanzlei@horak-law.ch
www.horak-law.ch

 

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